AGBs

UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTS- UND VERKAUFSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Der Verkauf der QUOM-Produkte ab Fabrik wird durch die hier aufgeführten allgemeinen Bedingungen geregelt. Eventuelle Veränderungen gelten nur dann, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Die Bestellbestätigung wird bei ihrem Empfang kontrolliert; wenn innerhalb von 2 Kalendertagen keine weiteren Mitteilungen folgen, sind diese für den Beginn der Arbeiten bindend. Quom behält sich das Recht vor, Veränderungen an den Maßen vorzunehmen und gestaffelte Lieferungen je nach am Lager verfügbarem Material für die Produktion vorzunehmen. Die technischen Daten der QUOM Heizkörper, die eine gewöhnliche Toleranz mit sich bringen, sind nur als Hinweis zu verstehen und unterliegen Veränderungen.

Änderungen der Bestellungen
Veränderungen und Stornierungen der Bestellungen unterliegen unserer schriftlichen Genehmigung. Die bereits verauslagten Kosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Bestellungen mit einer Bestätigung innerhalb einer bestimmten Frist können nur innerhalb der für die Bestätigung festgelegten Frist verändert oder storniert werden.
Mögliche Veränderungen an den herzustellenden Heizkörpern, die einer schriftlichen Genehmigung durch die QUOM unterliegen, bewirken einen Zuschlag von 30 – 50% auf die Kosten des Heizkörpers; wenn die Änderungen möglich sind, wird der Heizkörper regulär fertig gestellt und gemäß der Bestellbestätigung in Rechnung gestellt.

Preise
Die Preise verstehen sich ab Werk, sie sind nicht bindend und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.

Liefertermin
Der in der Bestellbestätigung angegebene Liefertermin wird möglichst eingehalten, ohne jedoch garantiert werden zu können.
Jeglicher Entschädigungsanspruch oder eine Stornierung der Bestellung auf Grund von Lieferverzögerungen werden nicht akzeptiert.
Als Liefertag gilt der Tag der Verladung. Sollte die Ware nicht am vereinbarten Tag übernommen werden, behält sich die Quom S.r.l. das Recht vor, dem Käufer die Kosten und Risiken der Lagerung in Rechnung zu stellen und das Material wird regulär in Rechnung gestellt.
Wenn die Lieferfristen nicht eingehalten werden können, kann der Käufer keine Entschädigung fordern.

Lieferung und Verpackung
Die Ware wird auf das Risiko und die Gefahr des Käufers geliefert. Die Quom S.r.l. behält sich die Auswahl der Verpackung vor, Sonderverpackungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die Lieferung der Ware erfolgt mit der Übergabe der Ware an den Kurier.
Die Entladung fällt in den Zuständigkeitsbereich des Käufers. Die Quom S.r.l. lehnt jegliche Haftung für während der Lieferung entstandene Schäden ab.

Beschwerden und Rückgaben
Beschwerden für durch den Transport entstandene Schäden oder fehlende Waren müssen sofort bei Erhalt der Ware mit vorbehaltlicher Unterzeichnung des Lieferscheins erhoben werden und die Quom S.r.l. ist innerhalb von zwei Tagen schriftlich darüber zu informieren.
Beschwerden bezüglich von Herstellungsfehlern müssen rechtzeitig bei Entdeckung des Schadens angezeigt werden. Ohne unsere schriftliche Zustimmung wird keine Rückgabe akzeptiert.

Garantie
Für die Heizkörper und de Zubehörteile der Quom geben wir eine Garantie für zwei Jahre ab Lieferdatum, unter der Voraussetzung, dass sie in geeigneter Weise verwendet wurden und die Montage fachgerecht erfolgte.
Teile, die in der Garantiezeit auf Grund von Material- oder Herstellungsfehlern Mängel aufweisen, werden auf Ihre schriftliche Anfrage hin ab Ihrer Nutzung kostenlos repariert,
Defekte Materialen, die uns zurückgegeben werden, müssen nach unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung verpackt und über unseren Spediteur an unseren Firmensitz übersandt werden.
Ausgeschlossen von der Garantie sind nicht bezahlte Teile und diejenigen die Schäden aufweisen, die durch folgende Dinge verursacht wurden:

  • Ungeeignete Lagerung der Heizkörper (ohne Plastikverpackung und/ oder an feuchten Orten)
  • Unangebrachte Montage und Verwendung
  • Nicht korrekt durchgeführte Wartung: die Reinigung mit aggressiven Reinigungsmitteln kann die Oberflächen zerstören, die mit einem feuchten Lappen gereinigt werden und durch die Behandlung mit Autowachs leuchtend gehalten werden
  • Von nicht entsprechend ausgebildetem Personal vorgenommene Installation
  • Ohne die schriftliche Genehmigung der Quom S.r.l. vorgenommene Reparaturen
  • Zugabe von chemischen aggressiven Substanzen zum Wasser der Heizungsanlage
  • Regelmäßige Leerung der Anlage
  • Verbindung an Anlagen mit offenem Ausdehnungsgefäß oder an Anlagen zur Wasseraufbereitung oder bei Überlastung,
  • Höherer Betriebsdruck als in den Technischen Daten angegeben
  • Anschluss an eine Wasser- und Sanitäranlage
  • Verwendung von Hanf an den Verbindungsstücken, die mit einer O-Ring-Dichtung versehen sind.

Zahlungsbedingungen
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen netto und ohne Skonto zu zahlen.
Bei Zahlungsverzögerungen werden zuzüglich zu den Kosten 3 Prozentpunkte zusätzlich hinsichtlich der Ersten Rate ABI als Entschädigung fällig.
Die übergebene Ware bleibt bis zur erfolgten Zahlung Eigentum der QUOM; andernfalls behält sich die Quom S.r.l. das Recht vor, die nicht bezahlte Ware wieder abzuholen.

Zuständiger Gerichtsstand ist Bergamo.

QUOM
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QUOM srl/ VERKAUFSSITZ RECHTSSITZ
Quom srl/ Zona Industriale San Vito, 09040 SAN VITO (CA)
Tel.: 035.806.084/ Fax 035.482.4173 Tel.: 070.9931.148/ Fax 070.9931.640
www.quom.it/ quom@quom.it E-Mail Quom@pressteckspa.com

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